Allgemeine Geschäftsbedingungen der Johman GmbH

1. Geltungsbereich und Vertragsparteien

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für alle vertraglichen Vereinbarungen (nachfolgend: „Vertrag“) zwischen der JOHMAN GmbH (nachfolgend: „JOHMAN“) und Käufern der Produkte der JOHMAN (nachfolgend: „Vertragspartner“) in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung jeweils gültigen Fassung.

1.2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft abschließt, welches weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3. Alle Angebote und Lieferungen der von JOHMAN angebotenen und vertriebenen Produkte (nachfolgend: „Vertragsprodukte“) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB, sofern die Parteien keine hiervon abweichenden Regelungen getroffen haben.

1.4. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden ausschließlich dann Anwendung, wenn dies vor oder bei Vertragsschluss durch JOHMAN ausdrücklich schriftlich bestätigt worden ist. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden hingegen auch dann keine Anwendung, wenn JOHMAN ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. Auch in einer Bezugnahme auf Korrespondenz, die Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1. Dem Vertragspartner steht für den Vertragsschluss über den Webshop die deutsche Sprache zur Verfügung.

2.2. Die Angebote von JOHMAN sind stets freibleibend und unverbindlich, insbesondere stellt die Präsentation der Waren im Webshop und/oder in anderen Präsentationsmedien kein bindendes Angebot seitens JOHMAN dar. Eine Verpflichtung von JOHMAN zur Annahme von Bestellungen besteht grundsätzlich nicht. Ein Vertrag zwischen JOHMAN und dem Vertragspartner kommt erst zustande durch die Bestätigung der Bestellung des Vertragspartners seitens JOHMAN (nachfolgend: „Vertragsbestätigung“) oder mit Lieferung der Vertragsprodukte durch JOHMAN. Eine von JOHMAN nach Zugang einer Bestellung versandte Bestätigung der Bestellung stellt noch keine Annahme des Angebots des Vertragspartners dar.

2.3. Der Vertragspartner kann im Webshop gegenüber JOHMAN durch Durchlaufen des dort zur Verfügung gestellten Bestellvorgangs ein Angebot abgeben. Hierzu kann er zunächst ein/mehrere Produkt/e seiner Wahl durch Klicken des Buttons „in den Warenkorb“ für seine Bestellung vorauswählen. Mit Auswahl des Buttons „Zur Kasse“ kann der Vertragspartner den Bestellvorgang beginnen. Dort kann der Vertragspartner die für eine Bestellabwicklung erforderlichen Daten und Informationen eingeben. Nach Durchlaufen des Bestellvorgangs werden dem Vertragspartner noch einmal alle relevanten Informationen wie Rechnungsadresse, Lieferadresse, Zahlungsart, Art und Anzahl der bestellten Vertragsprodukte sowie alle entstehenden Kosten angezeigt. Der Vertragspartner hat hier die Möglichkeit, alle Angaben zu kontrollieren und – falls nötig – zu korrigieren. Eine verbindliche Bestellung wird dann ausgelöst, wenn der Button mit der Beschriftung "Kaufen" angeklickt wird.

2.4. JOHMAN wird dem Vertragspartner den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. Diese von JOHMAN nach Zugang der Bestellung an den Vertragspartner versandte Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Insoweit gilt Ziff. 2.2.

2.5. Bei Aufträgen durch einen Unternehmer mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Vertragspartner, soweit keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferungen in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Vertragspartner. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Vertragspartner stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt.

2.6. Der Vertragstext wird von JOHMAN gespeichert und dem Vertragspartner nebst der einbezogenen AGB per E-Mail an die von dem Vertragspartner hinterlegte E-Mail-Adresse zugesandt.

2.7. Gegenstand der Bestellung sind ausschließlich die von JOHMAN angebotenen und vom Vertragspartner bestellten Vertragsprodukte. Soweit dies in der jeweiligen Warenpräsentation oder im Rahmen des Bestellvorgangs sowie der anschließenden Bestellung nicht ausdrücklich anders bezeichnet wird, beziehen sich Beschreibungen und Preise alleine auf das jeweils angebotene Vertragsprodukt, nicht hingegen auf etwa abgebildetes Zubehör oder Dekoration. Bei der Präsentation der Vertragsprodukte über den Webshop kann es aufgrund der technisch bedingten Darstellungsmöglichkeiten zu geringfügigen insbesondere farblichen Abweichungen kommen, die - soweit diese für den Vertragspartner zumutbar sind – keinen Sachmangel begründen.

2.8. Zur Abgabe eines Angebots wird der Vertragspartner der JOHMAN alle für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung relevanten Daten übermitteln, insbesondere eine Rechnungs- und ggf. Versandadresse. Er wird JOHMAN darüber hinaus für die Kontaktaufnahme mit einem hinreichend mit der Bestellung vertrauten Ansprechpartner geeignete Angaben machen (insb. Telefonnummer und eine gültige Emailadresse).

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Die von JOHMAN zu den Vertragsprodukten angegebenen Preise gelten, soweit nicht anders bezeichnet, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zzgl. – abhängig von der gewählten Versandform und dem Bestellwert – etwaig einschlägiger Versandkosten gemäß den jeweils aktuellen Angaben bei der Bestellung durch den Vertragspartner.

3.2. JOHMAN ist berechtigt, Rechnungen im Sinne von § 14 UStG ausschließlich auf elektronischem Wege auszustellen bzw. zu übermitteln. Der Vertragspartner erklärt sich mit dem Erhalt elektronischer Rechnungen einverstanden.

3.3. Die auswählbaren Zahlungsarten werden dem Vertragspartner im Laufe des Bestellprozesses mitgeteilt. Andere als im Online-Shop für die Bestellung angebotene Zahlungsarten gelten nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von JOHMAN.

3.4. Für Zahlungen über PayPal, Giropay oder die Zahlungssysteme anderer Drittanbieter benötigt der Vertragspartner gegebenenfalls ein Kundenkonto beim jeweiligen Anbieter. Es gelten gegebenenfalls weitergehende Nutzungsbedingungen und/oder Geschäftsbedingungen des betreffenden Anbieters.

3.5. Die Fälligkeit der Preise gemäß Ziff. 3.1 nebst weiterer Preisbestandteile sind mit Zugang der Rechnung beim Vertragspartner sofort zur Zahlung fällig. Beim Rechnungskauf tritt Fälligkeit binnen 10 Werktagen, beginnend am Tage des Zugangs der Rechnung beim Vertragspartner ohne Abzug zur Zahlung fällig. Abweichend von der gesetzlichen Reihenfolge des § 366 Abs. 2 BGB werden Zahlungen des Vertragspartners ohne Tilgungsbestimmung i.S.d § 366 Abs. 1 BGB zunächst mit den innerhalb der letzten zwei Wochen vor Zahlungseingang fällig gewordenen Zahlungsforderungen verrechnet. Im Übrigen findet die Reihenfolge des § 366 Abs. 2 BGB Anwendung. Sofern zwischen den Parteien eine Lieferung nur gegen Anzahlung und/oder Vorkasse vereinbart worden ist, ist JOHMAN vor dem Eingang der vereinbarten Zahlungssumme (inklusive etwaiger Versandkosten) auf dem jeweils angegebenen Bankkonto dazu berechtigt, die Lieferung/Übergabe der Vertragsprodukte zu verweigern.

3.6. Der Vertragspartner hat im Rahmen seiner Bestellung keinen Anspruch auf die Gewährung einer bestimmten Zahlungsmethode. JOHMAN steht es insbesondere frei, bei Abschluss des Vertrags eine Leistungserbringung auch ohne Angabe von Gründen von einer Zahlung im Wege der Vorkasse abhängig machen. Hat der Vertragspartner seine Bestellung als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB getätigt und kommen nach Abschluss des Vertrags ohne Vereinbarung einer Vorkasseregelung Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder -willigkeit des Vertragspartner auf, bspw. weil dieser mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug kommt oder weil nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die geeignet sind, den Zahlungsanspruch von JOHMAN zu gefährden, ist JOHMAN dazu berechtigt, auch die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen von einer Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung des Vertragspartner abhängig zu machen.

4. Druck- und Auftragsdaten, Datenübertragung, Prüfungspflicht

4.1. JOHMAN führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Vertragspartner übermittelten Druck- und Auftragsdaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten sowie mit solchen Spezifikationen zu übermitteln, wie sie in den Informationen auf der Website genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen ist JOHMAN dazu berechtigt, den Druckauftrag bis zur Abhilfe durch den Vertragspartner zu verweigern. Sofern JOHMANN bei nicht erkennbar abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen den Druckauftrag durchführen sollte, wird keine Haftung für hieraus resultierende Druckfehler übernommen.

4.2. Die Druckdaten und die daraus produzierten Druckerzeugnisse dürfen ihrem Inhalt nach nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, insbesondere indem sie rassistischer, fremdenfeindlicher, gewaltverherrlichender, sexistischer oder sonstiger sittenwidriger bzw. verfassungsfeindlicher Natur sind bzw. solche Ziele verfolgen, nicht Rechte und Ansprüche Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzen sowie nicht dazu führen, dass die Erfüllung des Druckauftrags gegen solche Bestimmungen, Rechte und Ansprüche verstößt. Im Falle der Verletzung von Rechten Dritter durch die Erfüllung des Druckauftrags, stellt der Vertragspartner JOHMAN von allen daraus resultierenden Ansprüchen und Schadenersatzforderungen, die gegen JOHMAN geltend gemacht werden, sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung gegen Nachweis frei. Das Recht von JOHMAN vom Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften zurückzutreten, bleibt hiervon unberührt.

4.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an JOHMAN sorgfältig zu prüfen.

4.4. Sind die vom Vertragspartner übermittelten Druckdaten fehlerhaft, so wird dies dem Vertragspartner nach Kenntniserlangung mitgeteilt. Ziff. 4.1. Sätze 3 und 4 finden entsprechende Anwendung. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht zur Vertragsdurchführung ist der Vertragspartner so dann verpflichtet, fehlerfreie Druckdaten zu liefern bzw. die Daten durch JOHMAN im Hinblick auf die Druckfähigkeit bearbeiten zulassen oder auf sein eigenes Risiko den Auftrag mit den beanstandeten Daten drucken zu lassen oder den Auftrag nach den Bestimmungen des § 648 BGB zu stornieren. Die Kündigungsmöglichkeit der JOHMAN gem. Ziff. 9.1 bleibt hiervon unberührt.

4.5. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Vertragspartner. Auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners werden, soweit technisch möglich, auch andere als die in den Kundeninformationen angegebenen Formate verarbeitet. Sofern daraus Fehler entstehen, gehen diese zu Lasten des Vertragspartners.

4.6. Soweit aufgrund der Fehlerhaftigkeit der Druckdaten Mehrkosten entstehen, sind diese vom Vertragspartner zu tragen.

4.7. Die Freigabe von Samples und Druckdarstellungen durch den Vertragspartner gelten hinsichtlich der Größe der Abbildungen sowie der Farbe als Bestätigung und Freigabe durch den Vertragspartner.

4.8. JOHMAN kann über die Anordnung der Bedruckung frei entscheiden. Eine vom Wunsch des Vertragspartners nur geringfügige, dem Vertragspartner zumutbare abweichende Anordnung begründet keinen Sachmangel.

5. Übergabe/Lieferung

5.1. Alle Termine und/oder Fristen zur Übergabe/Lieferung beziehen sich stets auf den Zeitpunkt der Übergabe der Vertragsprodukte an den Vertragspartner und/oder eine vom Vertragspartner bei Vertragsschluss bestimmte Empfangsperson. Bei Vertragspartnern, die ihre Bestellung als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB abgegeben und dabei einen Versand durch JOHMAN gewählt haben, beziehen sich diese Termine und Fristen abweichend davon auf den Zeitpunkt der Übergabe der Vertragsprodukte an eine von JOHMAN gemäß den nachfolgenden Bestimmungen mit der Lieferung betraute Transportperson an dem Ort gemäß der nachfolgenden Ziff. 5.2.

5.2. JOHMAN wird die Vertragsprodukte nach Vertragsschluss an die vom Vertragspartner bei der Bestellung angegebene Lieferadresse versenden. Erfüllungsort für die Lieferung der Vertragsprodukte ist - abweichend hiervon - gegenüber Vertragspartnern, die ihre Bestellung als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB abgegeben haben, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen an dem Lagerort der Vertragsprodukte bei JOHMAN gemäß den Angaben im jeweiligen Angebot oder der Vertragsbestätigung. Im Zweifel gehen die Angaben in der Vertragsbestätigung jenen im Angebot vor.

5.3. JOHMAN ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Vertragspartner im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Vertragspartner hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn, JOHMAN erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit und dem Vertragspartner ist die Teillieferung nicht aus anderem Grunde unzumutbar. Kommt JOHMAN mit der Lieferung der noch ausstehenden Teile in Verzug und ist eine vom Vertragspartner gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen, kann der Vertragspartner vom gesamten Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die fehlenden Teile nicht anderweitig zu beschaffen und die gelieferten Teile allein für den Vertragspartner nicht von Interesse sind.

5.4. Soweit zwischen JOHMAN und dem Vertragspartner keine abweichenden Bestimmungen getroffen wurden, erfolgt die Übergabe/Lieferung der Vertragsprodukte in der üblichen Verpackung.

5.5. Sofern bei Vertragsschluss ein Versand der Vertragsprodukte durch JOHMAN vereinbart worden ist, wird JOHMAN die Vertragsprodukte nach eigenem Ermessen durch ein üblicherweise geeignetes Beförderungsmittel (Versandunternehmer, Versandweg und Versandart) an den Vertragspartner versenden. Etwaige Wünsche des Vertragspartners wird JOHMAN nach Möglichkeit berücksichtigen. Durch besondere Versandwünsche des Vertragspartners verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten.

6. Gefahrübergang

6.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, Verlusts, Verschlechterung oder Beschädigung der Vertragsprodukte richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Für Vertragspartner, die ihre Bestellung als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB abgegeben haben, findet die Regelung des § 447 BGB Anwendung.

6.2. Verzögert sich die Lieferung auf Grund von Umständen, die der Vertragspartner - der seine Bestellung als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB abgegeben hat - zu vertreten hat, so geht die Gefahr hinsichtlich zufälligen Untergangs, Verlusts, Verschlechterung oder Beschädigung vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Vertragspartner über, jedoch ist JOHMAN verpflichtet, auf schriftlichen Wunsch und Kosten des Vertragspartner die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt.

7. Leistungsverzögerungen/Leistungshindernisse

7.1. Verzögert sich die Lieferung infolge höherer Gewalt wird JOHMAN den Vertragspartner über die voraussichtliche Dauer eines solchen Leistungshindernisses unverzüglich informieren. Wird JOHMAN die Leistung aufgrund eines in Satz 1 genannten Ereignisses unmöglich oder unzumutbar erschwert, ist JOHMAN zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein etwaiges Recht des Vertragspartners zum Rücktritt vom Vertrag wegen der Unmöglichkeit der Leistung i.S.d. §§ 275 Abs. 1, 326 Abs. 5 BGB bleibt unberührt.

7.2. Ist JOHMAN ohne eigenes Verschulden und trotz aller zumutbaren Anstrengungen nicht bloß vorübergehend nicht zur Übergabe/Lieferung der Vertragsprodukte in der Lage, weil ein Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber JOHMAN nicht erfüllt, ist JOHMAN zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dieses Rücktrittsrecht besteht auch in dem Fall, in dem JOHMAN mit dem betreffenden Lieferanten ein kongruentes Deckungsgeschäft (verbindliche, rechtzeitige und ausreichende Bestellung der Ware) abgeschlossen und die Nichtlieferung nicht in sonstiger Weise zu vertreten hat. In einem solchen Fall wird JOHMAN den Vertragspartner unverzüglich darüber informieren, dass die Vertragsprodukte nicht verfügbar sind. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Vertragspartners werden unverzüglich zurückerstattet.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Alle von JOHMAN gelieferten Waren (nachfolgend: „Vorbehaltsware“) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von JOHMAN. Sofern der Vertragspartner den Vertrag als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB geschlossen hat, bleibt die Vorbehaltsware Eigentum von JOHMAN bis alle Forderungen erfüllt sind, die JOHMAN gegen den Vertragspartner – gleich aus welchem Rechtsgrund – zustehen. Dies gilt auch für künftige Forderungen und einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent. Für Unternehmer i.S.d. § 14 BGB gelten zudem die nachfolgenden Bestimmungen der Ziff. 8.2. bis 8.5.

8.2. Der Vertragspartner gewährleistet die fachgerechte und/oder gesetzlich vorgeschriebene Behandlung und/oder Lagerung der Vorbehaltsware. Er wird insbesondere sicherstellen, dass die Vorbehaltsware vor Beschädigung, Verlust, Verderben und/oder Verlust der Verkehrsfähigkeit/Verwendbarkeit etwa durch elementare Umwelteinflüsse (Hitze, Wasser, Feuer etc.) und menschliche Eingriffe geschützt ist. Er hat die Vorbehaltsware und/oder die Behältnisse/Verpackung, in denen die Vorbehaltsware aufbewahrt wird, ab Übergabe auf eigene Kosten gut sichtbar mit einem Kennzeichen zu versehen, das auf die Vorbehaltsware von JOHMAN hinweist, von Zugriffen Dritter frei zu halten und vor Beeinträchtigungen durch Dritte zu schützen. Der Vertragspartner ist zudem dazu verpflichtet, die Vorbehaltsware fortschreitend zu erfassen und auf Anforderung von JOHMAN jederzeit eine schriftliche aktuelle Übersicht zur Verfügung zu stellen, aus der der Lagerort der Vorbehaltsware eindeutig hervorgeht. Der Vertragspartner hat JOHMAN über drohende oder bewirkte Vollstreckungsmaßnahmen, Pfändungen, Ansprüche aus angeblichen Vermieterpfandrechten etc. sofort schriftlich zu informieren und trägt entstandene Interventionskosten von JOHMAN.

8.3. Der Vertragspartner ist vorbehaltlich eines Widerrufs durch JOHMAN dazu berechtigt, im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs über die Vorbehaltsware gegenüber Dritten zu verfügen. Er ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder sicherungshalber zu übereignen. Der Vertragspartner wird für den Fall der lediglich zeitweisen Überlassung der Vorbehaltsware sicherstellen, dass auch der Dritte die dem Vertragspartner im Verhältnis zum JOHMAN obliegenden Verpflichtungen stets beachtet. Liefert der Vertragspartner die Vorbehaltsware vor Bezahlung des Kaufpreises durch den Dritten, hat er diesen – sofern der Dritte als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB handelt, auf den an der Vorbehaltsware bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Vertragspartner tritt sämtliche ihm gegenüber dem Dritten infolge der Verfügung über die Vorbehaltsware zustehenden Zahlungsforderungen einschließlich Wechsel und Schecks zur Sicherung der Ansprüche von JOHMAN aus der Geschäftsverbindung an JOHMAN ab. JOHMAN nimmt diese Abtretung an und ermächtigt den Vertragspartner zum Einzug dieser Zahlungsforderungen gegenüber dem Dritten. Gerät der Vertragspartner mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, ist JOHMAN dazu berechtigt, diese Ermächtigung zur Weiterveräußerung und zum Forderungseinzug jederzeit zu widerrufen. JOHMAN ist unabhängig davon jederzeit berechtigt, die Forderungsabtretung dem Dritten offenzulegen und Zahlung an JOHMAN zu verlangen. Der Vertragspartner ist in diesem Fall verpflichtet, JOHMAN unverzüglich alle Unterlagen herauszugeben und Informationen zu erteilen, die zum Einzug der Forderungen notwendig sind.

8.4. Übersteigt der Wert der vom Vertragspartner gewährten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, wird JOHMAN auf Verlangen des Vertragspartners überschüssige Sicherheiten nach Wahl von JOHMAN freigeben oder deren Freigabe bewirken. Sollte JOHMAN gesetzlich dazu verpflichtet sein, werden die betroffenen Forderungen abweichend davon an einen Dritten übertragen. JOHMAN wird bei der Auswahl der freizugebenden Sicherheiten die berechtigten Belange des Vertragspartners berücksichtigen.

9. Rücktrittsvorbehalt, Kundensperrung

9.1. JOHMAN behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn

(a) die Druckdaten auch nach Korrekturanforderung nicht den gemachten Vorgaben entsprechen,

(b) der Vertragspartner sich mit der Übermittlung der Druckdaten trotz Mahnung per E-Mail in Verzug befindet

(c) der Vertragspartner sich mit der Zahlung des Kaufpreises trotz Mahnung per E-Mail in Verzug befindet

(d) der begründete Verdacht besteht, dass die Druckdaten bzw. die Druckerzeugnisse verbotene Inhalte im Sinne der Ziff. 4.2 enthalten,

(e) der begründete Verdacht besteht, dass der Druckauftrag im Namen einer durch die zuständigen Behörden/Gerichte verbotenen Organisation erfolgt.

9.2. JOHMAN behält sich das Recht vor, das Kundenkonto des Vertragspartners für zukünftige Bestellungen dauerhaft zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Druckdaten bzw. die Druckerzeugnisse verbotene Inhalte im Sinne der Ziff. 4.2 enthalten oder dass der Druckauftrag im Namen einer durch die zuständigen Behörden/Gerichte verbotenen Organisation erfolgt.

10. Gewährleistung gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB

10.1. Für Vertragspartner, die ihre Bestellung als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB abgegeben haben, gelten die Regelungen der nachfolgenden Ziff. 10. Die Rechte der Vertragspartner, die ihre Bestellung als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB abgegeben haben, werden durch die Regelungen der Ziff. 10. nicht berührt.

10.2. JOHMAN gewährleistet, dass die gelieferten Vertragsprodukte frei von Mängeln sind und etwaig von JOHMAN zugesicherte Eigenschaften erfüllen. Eine solche Zusicherung muss jedoch ausdrücklich erfolgen. Der Verwendungszweck der Vertragsprodukte i.S.d. § 434 Abs. 1 Nr. 1 BGB ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und/oder einer ausdrücklichen Vereinbarung beider Parteien bei Vertragsschluss.

10.3. Angaben im Webshop, in Katalogen, Preislisten und sonstigem dem Vertragspartner von JOHMAN überlassenen Informationsmaterial, insbesondere Produktbeschreibungen, Maße, Gewichte und technische Daten sowie bildliche Darstellungen der Vertragsprodukte sind nur annähernd zu verstehen, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglichen Gebrauch eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie dienen ausschließlich der Leistungsbeschreibung und sind keinesfalls als Zusicherung von Eigenschaften oder als selbstständige Garantieversprechen zu verstehen. Insbesondere bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren sind geringfügige Farbabweichungen kein Mangel. Dies gilt auch bei Farbabweichungen zu einem Auftrag, der früher bei JOHMAN in Auftrag gegeben wurde. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. übersandten Samples) und dem Endprodukt. Eine Garantie im Rechtssinne liegt nur vor, soweit JOHMAN das Garantieversprechen in Textform und unter Verwendung der Bezeichnung „Garantie“ und/oder einer ähnlichen Bezeichnung (bspw. Versprechen, garantieren) abgegeben hat.

10.4. Wegen unwesentlicher Mängel darf der Vertragspartner eine Lieferung nicht zurückweisen.

10.5. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Vertragspartner oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens JOHMAN. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Vertragspartner vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Vertragspartner. JOHMAN ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Kopie anzufertigen.

10.6. Der Vertragspartner hat die Vertragsprodukte unverzüglich nach Übergabe an den Vertragspartner und/oder die vom Vertragspartner bei der Bestellung benannte Empfangsperson zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dies JOHMAN unverzüglich – spätestens fünf (5) Arbeitstage nach Entdeckung – und in Textform mitzuteilen. Andernfalls gelten die Vertragsprodukte als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher verborgener Mangel, so muss JOHMAN dieser Mangel unverzüglich – spätestens fünf (5) Arbeitstage – nach Entdeckung in Textform mitgeteilt werden, andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Diese Anzeigefrist für Mängel gilt insbesondere auch für die Anzeige von Mängelrügen durch die Abnehmer des Vertragspartners.

10.7. Bei jeder Mängelrüge steht JOHMAN das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Vertragsprodukte zu, für die der Vertragspartner JOHMAN die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen wird. JOHMAN kann dabei vom Vertragspartner verlangen, dass er die als mangelhaft beanstandeten Vertragsprodukte an JOHMAN auf seine Kosten zurückschickt. Eine Übernahme dieser Kosten durch JOHMAN setzt voraus, dass sich die Mängelrüge des Vertragspartners als berechtigt herausstellt.

10.8. Gewährleistungspflichtige Mängel wird JOHMAN nach eigener Wahl durch für den Vertragspartner kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen. Ein Recht des Vertragspartners, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu fordern, steht dem Vertragspartner nur zu, sofern zwei Versuche der Nacherfüllung seitens JOHMAN innerhalb angemessener Frist fehlgeschlagen sind oder sofern JOHMAN eine geschuldete Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert hat.

10.9. Gewährleistungsansprüche aufgrund von Sach- oder Rechtsmängeln verjähren innerhalb eines Jahres. Dies gilt nicht für Ansprüche des Vertragspartners aufgrund eines Mangels, den JOHMAN arglistig verschwiegen hat oder für den Fall, dass JOHMAN eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Die Regelung des § 202 Abs. 1 BGB bleibt unberührt.

10.10.Etwaige Rechte des Vertragspartner gemäß §§ 445a, 445b und 478 BGB werden durch die vorstehenden Beschränkungen der gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht beschränkt und/oder begrenzt.

11. Gewährleistung gegenüber Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB

Die Gewährleistung gegenüber Vertragspartner, die ihre Bestellung als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB abgegeben haben, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Vertragspartner kann im Falle des Vorliegens eines Sach-/Rechtsmangels zwischen Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen kann. JOHMAN kann die vom Vertragspartner gewählte Art der Nacherfüllung jedoch verweigern, wenn diese mit unverhältnismäßigen Kosten für JOHMAN verbunden ist. Schlägt die dem Vertragspartner zustehende Art der Nacherfüllung fehl oder ist sie ihm unzumutbar, ist der Vertragspartner berechtigt, den Kaufpreis zu mindern, bei nicht unerheblichem Mangel vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz geltend zu machen.

12. Haftung und Haftungsfreistellung

12.1. JOHMAN haftet für Schäden und Aufwendungen nur, soweit diese auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung seitens des JOHMAN oder einer seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Schäden,

· die auf der Verletzung einer Pflicht beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten),

· bei Schäden infolge einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

12.2. Die Haftung von JOHMAN nach dem Produkthaftungsgesetz und der Datenschutzgrundverordnung bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

12.3. Im Haftungsfall beschränkt sich die Haftung von JOHMAN in der Höhe auf den nach der Art des Geschäfts bei Geschäftsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

12.4. Der Vertragspartner garantiert, dass die Vorlagen (insbesondere Bild- und Textdateien), Inhalte und Materialien, die an JOHMAN übersendet werden, keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzen.

12.5. Der Vertragspartner erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Daten ist.

13. Handelsbrauch

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern keine abweichende Vereinbarung erfolgte.

14. Informationen zum Widerrufsrecht

14.1. Vertragspartner, die ihre Bestellung i.S.d. hiesigen AGB als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB abgegeben haben, steht vorbehaltlich der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht gemäß den nachfolgenden Bestimmungen zu.

14.2. Für Vertragspartner die Unternehmer i.S.d. § 14 BGB sind, besteht ein solches nicht und es wird auch kein vertragliches Widerrufsrecht eingeräumt.

14.3. Kein Widerrufsrecht besteht ferner bei Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Soweit die Herstellung der Druckerzeugnisse über die Internetseite von JOHMAN nach Kundenspezifikation erfolgt, besteht daher kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein vertragliches Widerrufsrecht wird nicht eingeräumt.

14.4. Soweit den Verbrauchern das gesetzliche Widerrufsrecht zusteht, gilt die nachfolgende Widerrufsbelehrung.

Widerrufsbelehrung:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (JOHMAN GmbH, Warschauer Str. 58a, 10243 Berlin, Deutschland, Telefon: +49 (0) 173 7382137, E-Mail: mail@ffp2druckerei.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

14.5. Wiedergabe des gesetzlichen Muster-Widerrufsformulars:

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: JOHMAN GmbH, Warschauer Str. 58a, 10243 Berlin, Deutschland, Telefon: +49 (0) 173 7382137, E-Mail: mail@ffp2druckerei.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Auftragsnummer _____________________

Bestellt am (*)/erhalten am (*) _______________________

Name des/der Verbraucher(s) _______________________

Anschrift des/der Verbraucher(s) __________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) _____________________

Datum ______________

(*) Unzutreffendes streichen.*

15. Schlussbestimmungen

15.1. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen oder von Regelungen eines abgeschlossenen Vertrags abweichende Vereinbarungen sollen stets in Schriftform erfolgen. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung der hier vereinbarten Schriftform. Die Wirksamkeit individualvertraglicher Abreden bleibt hiervon unberührt.

15.2. Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich vorbehaltlich etwaiger zwingender ausländischer und/oder europäischer Rechtsvorschriften nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG). Zwingende gesetzliche Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher i.S.d. § 13 BGB seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, werden durch die vorstehende Rechtswahl nicht berührt.

15.3. Sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Berlin Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Vertragsverhältnissen zwischen dem Vertragspartner und JOHMAN. JOHMAN kann ein gerichtliches Verfahren in diesen Fällen wahlweise auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners anhängig machen. Sofern der Vertragspartner den Vertrag mit JOHMAN als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB geschlossen hat, gelten abweichend von dem Vorgesagten die gesetzlichen Gerichtsstände.

15.4. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

15.5. Eine Aufrechnung durch den Vertragspartner gegenüber Forderungen von JOHMAN ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Auch ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Vertragspartner nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu.

15.6. JOHMAN ist dazu verpflichtet, den Vertragspartner darüber zu informieren, dass seitens der Europäischen Kommission eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitgehalten wird. Diese kann unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufgerufen werden. JOHMAN ist weder bereit noch verpflichtet, an einem diesbezüglichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.

Stand: September 2021